Der Leistungsumfang des "Digitalen Rathaus" wird wöchentlich erweitert. Die verfügbaren Dienste finden Sie im Accordion "Anträge" auf der Webseite "digitalesrathaus.online".
Die dort verfügbaren Dienste sind alle im Einsatz und triggern interne digitale Bearbeitungsabläufe.
OZG-Dienste können über den BUS (zfinder.de) gefunden werden. Dem Antragsteller steht es frei, ein Konto anzulegen oder einen Antrag anonym zu stellen. Dies gilt auch für individuelle, kommunalspezifische Dienste.
Werden Anträge aus einem Konto gestellt, sind Felder der Anträge vorbelegt, es gibt eine Timeline aller Dokumente, dort können diese eingesehen oder gedownloaded werden
Die Analyse der Antragstellung zeigt eine deutliche Nutzung der Dienste nach 17:00 Uhr.
Das Ordnungsamt hat einen eigenen internen Dienst. Dabei kann ein Mitarbeiter auf einem Mobilgerät außerhalb der Verwaltung ein digitales Dokument (nomic-naper) anlegen und ausfüllen. Beim Ausfüllen können neben der Feldbefüllung auch Fotos erstellt und in diesen Bildern Einzeichnungen gemacht werden.
Diese Dokumente können später in der Verwaltung bearbeitet werden.
Bürger mit einem Servicekonto in Sachsen-Anhalt können sich am "Digitalen Rathaus" mit diesem Konto anmelden. Damit existiert auch eine Anmeldung mittels Personalausweis.
Link zum Servicekonto von Sachsen-Anhalt
Die Terminanfrage ist ein hilfreiches Instrument zur zeitlichen Organisation der Verwaltung. Es reduziert Wartezeiten, erhöht die Planbarkeit und wird von Bürgern gut angenommen.
Nach einer Terminanfrage erhält der zugehörige Teamkoordinator eine Info und kann einen Termin einem Sachbearbeitern zuweisen. Bürger und Sachbearbeiter werden ebenfalls informiert.
Über Abonnements können Bürger sich für bestimmte Themen registrieren und erhalten einen Newsletter per E-Mail. Diese Art der Erreichbarkeit ist neu und informiert Bürger aktiv zu bestimmten Themen.
Die Hybrid-App für die Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte ist im Play- und App-Store verfügbar.
In der App kann man nach einer 2-Wege-Anmeldung eine Biometrieauthentifikation (Fingerprint oder Face-ID) aktivieren. Danach stehen Verwaltungsdienste in der App per Finger oder Gesichtserkennung zur Verfügung.Das "Digitale Rathaus" kann als Dienstanbieter von Kommunen, Landkreisen und Ministerien genutzt werden.
Alle Verwaltungseinheiten können ihre spezifischen und OZG Dienste hierüber bereitstellen.
Wir möchten hier erklären warum die App einige Berechtigungen benötigt.
Es gibt im Wesentlichen 2 Gründe für dieses Recht
1. Die App lädt beim Start Inhalte vom Rathaus-Server herunter und muss diese lokal im Endgerät speichern. Es werden Oberflächendefinitionen und Programmfunktionen kopiert.
2. Wenn in einem Antrag Dateien/Anlagen durch Sie hinzugefügt werden stellt die App Verzeichnisinhalte als Auswahl dar.
Wir möchten explizit erwähnen das keine Kopien von lokalen Daten versendet werden die nicht durch Sie ausgewählt wurden.
Je nach verwendetem Mobilgerät und der Betriebssystemversion sind die Berechtigungsformulierungen etwas anders.
Dieses Recht wird benötigt wenn Sie in Anträgen ein Foto hinzufügen möchten. Die App greift auf die Kamera zu, erhält ein Foto und zeigt dieses im Antrag an.
Dieses Recht wird benötigt da die App nur Online funktioniert und beim Start aktuelle Formulardefinitionen und Programmcode vom Server holt.
Es werden Daten vom Rathaus-Server geholt und im App-Speicher abgelegt, bei der Nutzung der App werden die durch Sie gemachten Angaben an den Rathaus-Server gesendet und ausschließlich dort gespeichert.
Die App berücksichtigt auch den Zugriff auf die Near-Field-Communication (kurz NFC) da wir bereits Anwendungsfälle nutzen in denen eine Nahfeldkommunikation erfolgt. Bei Formularen oder Terminvereinbarungen wird dies nicht genutzt.